DAFV im Dialog mit der EU-Kommission
Um sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und frühzeitig Einfluss auf mögliche Weichenstellung nehmen zu können, waren DAFV-Präsidentin, Dr. Christel Happach-Kasan und Dr. Stefan Spahn am 7. Februar nach Brüssel gereist und mit Vertretern der EU-Kommission zusammengetroffen. Mit von der Partie waren auch Vertreter der European Anglers Alliance (EAA) und des Europäischen Angelgerätehersteller-Verbandes (EFTTA).
Die Europäische Kommission wird, voraussichtlich im kommenden August, wieder ihre Vorschläge für die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für das Jahr 2020 vorstellen. Basieren werden sie unter anderem auf den Empfehlungen des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), die erfahrungsgemäß Ende Mai veröffentlicht werden. In diesem Rahmen werden auch künftige Regelungen für den Dorsch in der westlichen Ostsee, welche die Freizeitfischerei betreffen, vorgeschlagen. Neben dem Thema westlicher Ostseedorsch standen auch die Fangmöglichkeiten für den Wolfsbarsch und die vieldiskutierte und kürzlich gekippte Anlandeverpflichtung für Angler in EU-Meeresgebieten auf der Tagesordnung.
Kritik an Ungleichbehandelung
Im Gespräch mit den EU-Vertretern kritisierte die DAFV-Präsidentin die Vorgehensweise der Kommission bei den Fangempfehlungen für den westlichen Ostseedorsch im vergangenen Jahr. Insbesondere die Benachteiligung der Angler gegenüber den Berufsfischern sei inhaltlich nicht gerechtfertigt und daher inakzeptabel. Beide Gruppierungen haben in den vergangenen Jahren zum Wiederaufbau des Bestandes beigetragen, daher sollten beide an deren Nutzung in gleicher Weise beteiligt sein. Dies diene auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Küstenregionen. Die Wertschöpfung pro kg gefangenem Dorsch ist bei den Anglern um ein Vielfaches höher als bei der Erwerbsfischerei. Der DAFV setzt sich dafür ein, dass das Tagfanglimit für Angler entsprechend den jeweils beschlossenen Quoten für die Erwerbsfischerei festgelegt werde. Das hätte bei der letzten Quotenentscheidung ein Tagfanglimit von 8 bedeutet. Die Kommission jedoch hatte die Beibehaltung des Tagfanglimits von 5 vorgeschlagen und war erst durch den Ministerrat und insbesondere das Engagement der deutschen Vertretung auf den Kompromiss von 7 Dorschen eingegangen.
Gleichberechtigte Beteiligung an Entscheidungsprozessen
Weiterhin kritisierte Dr. Happach-Kasan, dass die EU-Kommission die Freizeitfischerei durch die verstärkte Einbindung in die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) reguliere, sie aber bei ihren Entscheidungen nicht gleichberechtigt mit der Berufsfischerei behandele. Solange der Dorschbestand in der Ostsee in Gefahr sei, spreche sich der DAFV für Schonzeiten während der Laichzeit und in den Laichgebieten aus. Insgesamt war für die DAFV-Delegation der geringe Kenntnisstand bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommission über den Dorsch erstaunlich. Von Jahr zu Jahr wechselten die Argumente für die Regulierung der Angler.
Direkt bezogen die Vertreter der Kommission keine gegenteilige Stellung zur Sichtweise des DAFV und betonten, das Geschehen weiter zu begleiten und genau zu beobachten. Dazu seien der gegenseitige Austausch von Meinungen und Informationen auch künftig erwünscht. Spätestens nach diesem Treffen in Brüssel sieht der DAFV für diese Willensbekundung dringende Notwendigkeit.
Gesamteuropäisches Kormoranmanagement
Am folgenden Freitag, dem 8. Februar, stand ein Gespräch im Abgeordnetenbüro der Europaabgeordneten Norica Nicolai (Liberale) auf dem Programm. Neben anderen Themen ging es hierbei in erster Linie um den Kormoran. Bei dem Gespräch erfuhr die DAFV-Delegation, dass der rumänische Landwirtschaftsminister Petre Daea bei seiner Antrittsrede am 23. Januar, im Fischereiausschuss des Europaparlaments über seine Aufgaben als Vertreter der laufenden rumänischen Ratspräsidentschaft berichtete. Dabei stellte er u. a. heraus, dass die Population der Kormorane in Rumänien inzwischen so groß sei, dass sich diese inzwischen mittlerweile ohne Ängste vor den Menschen auch in Schwimmbädern aufhalten! Einige Fischzüchter mussten inzwischen ihr Geschäft aufgeben und sich neu orientieren. Insbesondere das fischreiche Donaudelta hätte massenhaft Kormorane angezogen, was für wütende Fischer gesorgt hätte, die nun vor dem Ruin stünden. Sogar Baumschulen in Rumänien würden große Verluste erleiden. Vor diesem Hintergrund erklärte er, dass ein Kormoranbewirtschaftungsplan von großer Dringlichkeit sei.
DAFV, EAA und weitere nationale Europäische Anglerverbände sowie Berufsfischer und Fischzüchter fordern schon seit Jahren ein Gesamteuropäisches Kormoranmanagement. Auch das Europäische Parlament hat die EU-Kommission bereits zweimal, in Form von Initiativberichten, dazu aufgefordert, einen Plan für ein gesamteuropäisches Kormoranmanagement zu erarbeiten. Diese vertritt allerdings nach wie vor die Meinung, dass ein EU-weiter Managementplan keine geeignete Maßnahme zur Lösung des Kormoranproblems darstellt.
Wegen der seit über zehn Jahren anhaltenden, starren Haltung der Kommission hatten DAFV, EAA und weitere Fischerei- und Umweltorganisationen, im vergangenen Herbst beschlossen, direkt an die Mitgliedsstaaten und den Ministerrat der EU (European Council) heranzutreten, um Bewegung in das Thema zu bringen. Eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der rumänischen Ratspräsidentschaft steht deshalb schon als nächster Schritt auf der Tagesordnung des DAFV.
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Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand