Ihr wollt Mitglied in unserem Verein werden?
Dazu müsst ihr ein paar Dinge beachten!
Neuaufnahme:
Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben persönlich oder per Email mit vollständigen Daten (Antrag, SEPA Mandat, Lichtbild o. Selfie, Kopie der Fischerprüfung) an den Verein oder Vorstand zu senden. Bei Jugendlichen kann der Antrag nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten beim Vorstand abgegeben werden.
Den Antrag findet ihr hier Download
Das Dokument downloaden und mit Adobe Acrobat Reader (kostenlos, erhaltet ihr hier) öffnen, dann könnt ihr es am PC / Smartphone ausfüllen. Ausdrucken und Unterschreiben nicht vergessen!
Solltet ihr persönlich vorbeikommen wollen, sprecht vorher einen Termin beim Vorsitzenden oder dem Kassenwart ab und bringt euren Ausweis sowie eure gültige Fischerprüfung mit Hier gehts lang
Für Jugendliche ab 10 – 14Jahre (ohne Fischerprüfung) gilt das gleiche Verfahren.
Bei allen Jugendlichen unter 18 Jahren ist immer die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Jugendliche von 10 bis 14 Jahren erhalten einen eingeschränkten Erlaubnisschein, dürfen nur im Beisein eines Erwachsenen mit Fischerprüfung allein an unseren Gewässern angeln und sind herzlich in unserer Jugendgruppe willkommen Hier gehts lang
Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene ab 18 Jahre erhalten nach bestandener Fischerprüfung die Voll-Mitgliedschaft im Verein.
Gebührenordnung:
Die Aufnahmegebühr beträgt zurzeit für Männer 50,00 €, für Frauen und Jugendliche 20,00 €; Jugendliche von 10 Jahren bezahlen die Aufnahmegebühr erst, wenn sie mit 14 die Fischerprüfung abgelegt haben und „Vollmitglied“ werden.
Der Jahresbeitrag für aktive männliche Erwachsene beträgt zurzeit 47,00 €, für männliche Jugendliche ab 14 Jahre 35,00 €; darin ist jeweils die Gebühr für den Erlaubnisschein enthalten. Weibliche Jugendliche bezahlen 20,00 €, Frauen bezahlen 25,00 € (jeweils mit Erlaubnisschein).
Kinder von 10 – 14 Jahren bezahlen 12,00 €.
Unsere Bankverbinung
Beitragskonto: IBAN: DE70 2666 0060 8510 5333 00
Emsländische Volksbank eG, BIC: GENODEF1LIG
Wiederaufnahme:
Auch bei Wiedereintritt in den Verein muss die Aufnahmeprozedur
wie bei Neuaufnahme (s. oben) durchlaufen werden und die
Aufnahmegebühren sind neu zu entrichten.
Alle weiteren Informationen zu unserem Verein und seinen Aktivitäten, findet ihr auf den einzelnen Seiten.
Der staatliche Fischereischein
Den Fischereischein, der in Niedersachsen nicht erforderlich
ist, (wohl aber, wenn man in anderen Bundesländern angeln möchte), kann
man beim Bürgeramt der Gemeinde nach Vorlage des Prüfungszeugnisses
bekommen, er kostet 30,- € (gilt lebenslang, für Jugendliche keine
Ermäßigung).
Zur Beantragung müsst ihr ein Passbild mitbringen! Der
Fischereischein dient als Begleitausweis für die jährliche
Mitgliedskarte.
Was ist zu tun bei Verlust des Fischerprüfungszeugnisses ?
Wenn man das Fischerprüfungszeugnis verloren hat, kann man sich
beim Landesfischereiverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121
Oldenburg, eine Zweitschrift des Fischerprüfungsausweises ausstellen
lassen.
Der Landesverband hat Unterlagen ab 1974 archiviert. Wurde die
Prüfung vor 1974 abgelegt, kann der Vorstand des Fischereivereins
Aschendorf mit einer beglaubigten Bestätigung der abgelegten Prüfung
weiterhelfen.
Ist dies nicht möglich, können zwei Mitprüflinge mit Zeugnis als
Kopie aus der damaligen Prüfung eine eidesstattliche Erklärung über die
bestandene Fischereiprüfung abgeben.
Die Wiederbeschaffung kostet 25,- €, es wird ein Passbild
benötigt.
Fragen zu diesem Thema beantwortet auch Frau Diana Karczmarzyk,
Verbandsangestellte des LFV Weser-Ems, Tel.: (0441) 80 13 35 oder per
E-Mail d.karczmarzyk@lfv-weser-ems.de
Ihr seid Gäste unserer Region?
Ihr wollt eine ruhige Minute am Wasser verbringen und benötigt lediglich eine Gastkarte? Dann seid ihr genau richtig! Hier gehts lang
Diverses:
Den aktuellen Flyer findet ihr hier
Hier könnt ihr die Fangliste downloaden
Einfach downloaden und ausdrucken