Mitglied werden

Ihr wollt Mitglied in unserem Verein werden?

Dazu müsst ihr ein paar Dinge beachten!

Neuaufnahme:
Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben persönlich oder per Email mit vollständigen Daten (Antrag, SEPA Mandat, Lichtbild o. Selfie, Kopie der Fischerprüfung) an den Verein oder Vorstand zu senden. Bei Jugendlichen kann der Antrag nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten beim Vorstand abgegeben werden.
Den Antrag findet ihr hier Download
Das Dokument downloaden und mit Adobe Acrobat Reader (kostenlos, erhaltet ihr hier) öffnen, dann könnt ihr es am PC / Smartphone ausfüllen. Ausdrucken und Unterschreiben nicht vergessen!

Solltet ihr persönlich vorbeikommen wollen, sprecht vorher einen Termin beim Vorsitzenden oder dem Kassenwart ab und bringt euren Ausweis sowie eure gültige Fischerprüfung mit Hier gehts lang
Für Jugendliche ab 10 – 14Jahre (ohne Fischerprüfung) gilt das gleiche Verfahren.
Bei allen Jugendlichen unter 18 Jahren ist immer die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Jugendliche von 10 bis 14 Jahren erhalten einen eingeschränkten Erlaubnisschein, dürfen nur im Beisein eines Erwachsenen mit Fischerprüfung allein an unseren Gewässern angeln und sind herzlich in unserer Jugendgruppe willkommen Hier gehts lang
Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene ab 18 Jahre erhalten nach bestandener Fischerprüfung die Voll-Mitgliedschaft im Verein.

Gebührenordnung:
Die Aufnahmegebühr beträgt zurzeit für Männer 50,00 €, für Frauen und Jugendliche 20,00 €; Jugendliche von 10 Jahren bezahlen die Aufnahmegebühr erst, wenn sie mit 14 die Fischerprüfung abgelegt haben und „Vollmitglied“ werden.
Der Jahresbeitrag für aktive männliche Erwachsene beträgt zurzeit 47,00 €, für männliche Jugendliche ab 14 Jahre 35,00 €; darin ist jeweils die Gebühr für den Erlaubnisschein enthalten. Weibliche Jugendliche bezahlen 20,00 €, Frauen bezahlen 25,00 € (jeweils mit Erlaubnisschein).
Kinder von 10 – 14 Jahren bezahlen 12,00 €.

Unsere Bankverbinung
Beitragskonto: IBAN: DE70 2666 0060 8510 5333 00
Emsländische Volksbank eG, BIC: GENODEF1LIG

Wiederaufnahme:
Auch bei Wiedereintritt in den Verein muss die Aufnahmeprozedur wie bei Neuaufnahme (s. oben) durchlaufen werden und die Aufnahmegebühren sind neu zu entrichten.

Alle weiteren Informationen zu unserem Verein und seinen Aktivitäten, findet ihr auf den einzelnen Seiten.

Der staatliche Fischereischein
Den Fischereischein, der in Niedersachsen nicht erforderlich ist, (wohl aber, wenn man in anderen Bundesländern angeln möchte), kann man beim Bürgeramt der Gemeinde nach Vorlage des Prüfungszeugnisses bekommen, er kostet 30,- € (gilt lebenslang, für Jugendliche keine Ermäßigung). Zur Beantragung müsst ihr ein Passbild mitbringen! Der Fischereischein dient als Begleitausweis für die jährliche Mitgliedskarte.

Was ist zu tun bei Verlust des Fischerprüfungszeugnisses ?
Wenn man das Fischerprüfungszeugnis verloren hat, kann man sich beim Landesfischereiverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg, eine Zweitschrift des Fischerprüfungsausweises ausstellen lassen. Der Landesverband hat Unterlagen ab 1974 archiviert. Wurde die Prüfung vor 1974 abgelegt, kann der Vorstand des Fischereivereins Aschendorf mit einer beglaubigten Bestätigung der abgelegten Prüfung weiterhelfen. Ist dies nicht möglich, können zwei Mitprüflinge mit Zeugnis als Kopie aus der damaligen Prüfung eine eidesstattliche Erklärung über die bestandene Fischereiprüfung abgeben. Die Wiederbeschaffung kostet 25,- €, es wird ein Passbild benötigt. Fragen zu diesem Thema beantwortet auch Frau Diana Karczmarzyk, Verbandsangestellte des LFV Weser-Ems, Tel.: (0441) 80 13 35 oder per E-Mail d.karczmarzyk@lfv-weser-ems.de

Ihr seid Gäste unserer Region?

Ihr wollt eine ruhige Minute am Wasser verbringen und benötigt lediglich eine Gastkarte? Dann seid ihr genau richtig! Hier gehts lang

Diverses:
Den aktuellen Flyer findet ihr hier
Hier könnt ihr die Fangliste downloaden
Einfach downloaden und ausdrucken

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