Fischereiaufsicht

Fischereiaufsicht

Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Fischereigesetz
Aufgabe der Fischereiaufseher ist es, Verstöße gegen fischereirechtliche Bestimmungen sowie Verletzungen von Fischereirechten festzustellen und anzuzeigen. Sie sind befugt:
     1. Personen, die in einem Gewässer den Fischfang ausüben, aufzufordern, sich zur Person und hinsichtlich ihrer Befugnis zum Fischfang auszuweisen ( § 57 Abs. 1 Nds. FischG).
     2. die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die Fanggeräte und Fische in Fischereifahrzeugen sowie Fischbehälter in Gewässern zu durchsuchen (§ 56 Abs. 3 Nds. FischG).
     3. bei begangenen Straftaten die an die Gewässer angrenzenden Grundstücke zu betreten sowie Gewässer zu befahren (§ 56 Abs. 3 Nds. FischG).
     4. die Personen, die eine Straftat begangen haben, vorübergehend festzusetzen zur Ermittlung der Identität (§ 127 StPO, § 46 OWiG). Die Polizei wird verständigt.
     5. Fanggeräte wegzunehmen, wenn ein Täter die Straftat/Ordnungswidrigkeit fortsetzt, nachdem er gestellt wurde und die Polizei nicht herbeigerufen werden kann (Notstand § 34 StGB).

Die weiteren gesetzlichen Bestimmungen sind seitens der Gäste und Mitglieder gesondert bei den entsprechenden Instituten nachzulesen.
Hier erhaltet ihr den Auszug aus dem niedersächsischen Fischereigesetz als PDF. Download

Unsere Fischereiaufseher werden sich bei jeder Kontrolle mit ihrem amtlich beglaubigten Ausweis / Marke legitimieren.
Der Erlaubnisschein, euer Fang sowie die Fangliste sind den Fischereiaufsehern auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Fischereiaufseher sind befugt, bei Zuwiderhandlungen entsprechende Personen vom Gelände des SFV Aschendorf e.V. zu verweisen.

Rücksprache mit der Fischereiaufsicht ist jederzeit telefonisch über die im Internet sowie den Schaukästen befindlichen Telefonnummern möglich.
Unsere Fischereiaufseher sind ehrenamtlich tätig. Ihr Interesse gilt ausschließlich der Natur, der Einhaltung der Bedingungen und der Außenwirkung unseres Vereines und dessen Mitgliedern.
Daher unser Appell: Begegnet unseren Fischereiaufsehern freundlich und aufgeschlossen. Sie sind Vereinsmitglieder wie alle anderen auch, allerdings mit ein wenig mehr Rechten ausgestattet.

Für unseren Verein sind zur Zeit folgende Fischereiaufseher tätig (Stand: Januar 2020)

Günther Klee
Tel: 0 49 62 – 57 41

Hermann Stevens
Tel: 01 72 – 9 17 87 60

vakant
Tel:

Hendrik Schade
Tel: 01 62 – 18 80 719

Christoph Eden
Tel: 01 51 – 44 16 96 60

Frank Dayen
Tel: 01 520 – 34 47 775

Michael Feldmann
Tel: 01 73 – 67 99 884

Matthias Stevens
Tel: 01 73 / 93 99 345

Markus Abheiden
Tel: 01 73 – 31 34 381

Arnold Terveer
Tel: 01 71 / 90 32 007

Frank Röttgers
Tel: 01 73 – 88 63 052

Dennis Abeln
Tel: 01 74 – 31 21 632

Andrej Sartison
Tel: 01 62 – 97 66 684

Bianca Grosch
Tel : –

Nico Stier
Tel: 01 76 – 82 30 86 43

Sven Mödden
Tel: 01 62 – 62 79 949

Timo Berlage
Tel: 01 62 / 92 11 924

Frank Meyners
Tel: 01 70 – 50 48 371

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