Gewässer- und Befischungsordnung
Gewässerordnung
1. Die allgemeine Schonzeit für Raubfische (01.02.-31.05) gilt für alle Gewässer, mit Ausnahme des „Aschendorfer Sees“, Goldfischarm und der Dever. Für die Dever von der Ems bis zum Wehr und im Goldfischarm ist die Schonzeit für Raubfische bis zum 15. Juni verlängert. Dropshotangeln ist während der Zeit ebenfalls in allen Gewässern verboten!
2. Der „Aschendorfer See“ ist wegen Hegemaßnahmen ganzjährig freigegeben – auch für Raubfische, jedoch gesperrt vom 01.04. bis zum Saisaonstart = (siehe Seite „Termine“)
3. Im Tidegebiet ist der Zanderfang bis zum 14. März weiterhin gestattet. Wie bisher darf während dieser Zeit nur mit Grundangeln gefischt werden.
4. Bei allen Gemeinschaftsangeln wird in Abweichung vom gesetzlichen Mindestmaß ein solches festgesetzt für Brassen von 30 cm, für alle anderen Weißfische von 25 cm und Barsche von 20 cm.
5. Für Parkmöglichkeiten westlich unterhalb der Schleuse Herbrum sowie in den Achterbergen (Zufahrt von der K 156) ist gesorgt. Es dürfen nur die gekennzeichneten Parkflächen genutzt werden.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Uferbefestigungen an Ems und Dever (Steinschüttungen) nicht verändert werden dürfen.
7. Bei Ausübung der Sportfischerei müssen die Handangeln unter ständiger Aufsicht sein.
8. Jeder Angler ist gehalten, seinen Angelplatz sauber zu verlassen!
9. Es ist an allen Gewässern das Campen mit Wohnmobil / Wohnwagen untersagt!
10. Hier erhaltet ihr die farbige Gewässerkarte als PDF Download
Mindestmaße:
Hecht | 60 cm |
Zander | 50 cm |
Karpfen | 40 cm |
Aal | 50 cm |
Schleie | 30 cm |
Bach- und Regenbogenforelle | 30 cm |
Befischungsordnung
Für Welse ist das Mindestmaß befristet aufgehoben; ein besonderer
Vermerk in der Fangliste ist erforderlich! Welse dürfen nicht
zurückgesetzt werden, auch nicht in andere Gewässer umgesetzt werden!
Gefangene Graskarpfen und Störe sind sofort zurück zu setzen!
Schonzeiten, Mindestmaße usw. der derzeit gültigen Fischereiverordnung sind auf das sorgfältigste zu beachten!
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes.
Jeder gefangene, maßige Fisch ist zu entnehmen, unmittelbar in die
Fangliste einzutragen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu
verwerten.
Aus Gründen der Hege- und Arterhaltung dürfen besondere Fische – auch wenn sie das Mindestmaß und keine Schonzeit haben – lebend zurück gesetzt werden, wenn sie lebensfähig sind.
Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen; nicht mehr lebensfähige Fische sind sofort zu töten!
Zusatz zur Befischungsordnung:
Es dürfen am Aschendorfer See maximal 3 Forellen pro Tag entnommen werden.
Die Fangliste ist unbedingt – auch bei „Fehlanzeige“ – am
Jahresende ausgefüllt an den Sportfischereiverein zu übersenden (siehe
dazu „Gewässer => Fangmeldung => Abgeben der Jahresfangliste“)
oder in den Briefkasten beim Vereinsheim, Zu den Emsauen 14, 26871
Aschendorf, zu werfen.
Der Erlaubnisschein und die Fangliste sind den Fischereiaufsehern auf Verlangen vorzuzeigen.
Auf das Nachtangelverbot für die Zeit vom 01.04. bis zum 15.07. und
vom 01.12. bis zum 28.02. für die Holte und vom 01.10. bis zum 30.06.
für die Ems unterhalb der Schleuse Herbrum einschließlich des
Einhauskolk gemäß den Verordnungen des Landkreises Emsland wird
ausdrücklich hingewiesen.
Wer gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes und
gegen die hier aufgeführten besonderen Bedingungen verstößt, muss mit
dem Entzug des Erlaubnisscheines rechnen.
Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte
3 Handangeln und 1 Senke bis 1qm
Zugelassene Wasserfahrzeuge
Auf der schiffbaren Ems dürfen Boote nur nach den strompolizeilichen Vorschriften in Betrieb genommen werden. Diese sind gesondert beim Wasserschiffahrtsamt Meppen nachzulesen.
Das Schleppangeln ist hier nur von der Leher Pünte bis zur Schleuse Herbrum erlaubt.
Auf den Gewässern Achterberge und Holte sind nur Boote mit Rudern erlaubt.
Auf allen anderen Gewässern sind Boote jeglicher Art nicht erlaubt.
Gastangler dürfen grundsätzlich keine Boote einsetzen!
Ganzjährig geschützte Arten in Niedersachen sind:
Fischart | Schonzeit |
---|---|
Bachneunauge | ganzjährig |
Bachschmerle | ganzjährig | Bitterling | ganzjährig |
Elritze | ganzjährig |
Flussneunauge | ganzjährig |
Groppe / Koppe | ganzjährig |
Lachs | ganzjährig |
Maifisch | ganzjährig |
Meerforelle | ganzjährig |
Meerneunauge | ganzjährig |
Nase | ganzjährig |
Nordseeschnäpel | ganzjährig |
Rapfen | ganzjährig |
Schlammpeitzger | ganzjährig |
Steinbeisser | ganzjährig |
Stör | ganzjährig |