Zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ems hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Antrag des Landesfischereiverbandes Weser-Ems (LFV) die vorläufig bis zum 30.11.2020 befristete widerrufliche Genehmigung zum Fang von Welsen erteilt, die das gesetzliche Mindestmaß (50 cm gem. § 3 Binnenfischereiordnung) noch nicht erreicht haben.
Diese Ausnahmegenehmigung wird unter folgenden Auflagen erteilt:
1. Untermaßige Welse dürfen nicht zurück gesetzt werden
2. Diese „untermaßigen“ Welse sind unter genauen Angaben der Größe in cm besonders in der Fangliste zu vermerken
Der Vorstand