Die dreimonatige Schonzeit für Aale in Meeresgewässern soll ab 2019 auch für Glasaale gelten
Sitzung EU-Fischereiministerrat – Maßnahmen zum Schutz der Aale
Die EU-Fischereiminister haben sich gestern in Brüssel darauf geeinigt, die dreimonatige Schonzeit für den Aal 2019 in Nordostatlantik, Nord- und Ostsee fortzusetzen und im Mittelmeer einzuführen. Die Schonzeit gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer und umfasst nun alle Lebensstadien des Aals, also auch Aale kleiner als 12cm (Glasaalfang).
Für die Binnengewässer haben die in der Verordnung festgelegten Regelungen entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag keine Gültigkeit. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, im Zeitraum vom 1. August 2019 bis zum 29. Februar 2020 ein dreimonatiges Zeitfenster für ein Fangverbot für Aale in allen Lebensstadien für ihr jeweiliges Land zu erlassen. Der Zeitraum wurde ürsprünglich nur vom 1. September bis 31. Januar benannt.
Dreimonatige Schonzeit nun auch für Glasaale
Mit dem Beschluss, die Schonzeit auf alle Lebensstadien des Aals auszudehnen, will die EU eine strengere Kontrolle der Glasaalfischerei und damit eine Verringerung der illegalen Ausfuhren nach Asien erreichen. Experten schätzen die unerlaubten Ausfuhren auf bis zu 110 Tonnen im Jahr. Im Gegensatz dazu werden nur rund 30 Tonnen Glasaale an legale Abnehmer in Europa verkauft. Grundsätzlich begrüßt der DAFV die zusätzlichen Schonmaßnahmen, insbesondere die Ausweitung der Regelung auf Glasaale.
Angler nutzen und stützen den Aalbestand
Gerade In Deutschland werden die Ziele der Aalmanagementpläne (Abwanderung von mindestens 40% des Blankaalbestands ins Meer) hauptsächlich durch Besatz von Anglern und Fischern erreicht. Der bisher eingeschlagene Weg zum Wiederaufbau der Bestände sollte konsequent weiterverfolgt werden.
Der legale Fang und Handel mit Glasaalen für die erfolgversprechenden Besatzprogramme der Angler und Fischer werden nach ersten Einschätzungen auch mit der Schonzeit für Glasaale nicht gefährdet sein.
„Im Hinblick auf die kritische Bestandsentwicklung beim Aal, begrüßt der DAFV diese Entscheidung. Aus den Fließgewässern abwandernde Blankaale, welche das Meer erreicht haben, sollten eine möglichst hohe Chance bekommen, ihre 5000km entfernten Laichgründe in der Sargassosee auch zu erreichen.
Managementprogramme, wie die zum Schutz des Aals, benötigen Zeit, um zu wirken. Sinnvolle Schonmaßnahmen sind zu begrüßen. Aber es ist in keiner Weise zielführend, diejenigen durch generelle Fangverbote zu demotivieren und damit zu bestrafen, die durch ihre Biotopmaßnahmen an Fließgewässern und den Aalbesatz dafür sorgen, dass entsprechend der EU-Verordnung die Quote der Abwanderung von 40% erreicht wird“, so Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverband e.V..
Es ist unbestritten, dass der europäische Aal dringend besser geschützt werden muss. Das bedeutet insbesondere, dass sein Lebensraum seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet wird. Dies ist eine der Kernforderungen des DAFV. In den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) heißt es seit Jahren, dass alle menschlichen Einflüsse, die sich negativ auf den Aalbestand auswirken, untersucht und so weit wie möglich verringert werden sollten. Doch der DAFV vermisst ein entschiedenes Handeln in diesem Sinne.
Lebensräume abgeschnitten
Das größte Problem aus Sicht des DAFV ist, dass die Aale ihre Lebensräume nicht mehr erreichen. Allein etwa 7400 Anlagen der kleinen Wasserkraft und unzählige Querbauwerke versperren den Aalen den Weg in die Oberläufe der Flüsse. Ebenso muss die Abwanderung der Blankaale in ihr Laichgebiet, die Sargassosee, gewährleistet sein. Der Aal gehörte früher zu den am weitesten verbreiteten Fischarten Europas. Sein seit Jahren beobachteter dramatischer Bestandsrückgang wurde nicht durch die Fischerei verursacht. Auch in Gebieten, in denen die Fischerei ausgesetzt wurde, haben sich die Bestände nicht erholt. Dies macht deutlich, dass über Fangverbote die Bestandssituation des Aals nicht verbessert werden kann. Mit der Anordnung von Fangverboten wird der Öffentlichkeit politisches Handeln suggeriert, ohne dass wirklich etwas zur Förderung des Aalbestands getan wird. Es ist höchste Zeit, in die Durchgängigkeit unserer Fließgewässer zu investieren und die EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, wie die Kampagne zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie[3] es fordert. Damit würde nicht nur dem Aal geholfen, sondern auch anderen Wanderfischen wie z. B. dem Lachs, Fisch des Jahres 2019.
„Mit generellen Fangverboten würden genau die bestraft, die sich nachweislich um den Erhalt der Lebensräume und den Bestand der Aale kümmern. Wenn sich keiner mehr für Aale interessiert, werden sie in der gegebenen Situation aus weiten Teilen in Deutschland verschwinden. Eine moderate Nutzung bringt auch einen Nutzen für die Art. Aber Fischereiverbote allein werden den Aal nicht retten. So werden im Süßwasser mindestens genauso viele Aale in Wasserkraftanlagen getötet und von den ausufernden Kormoranbeständen gefressen, wie von der Fischerei genutzt. Das Schreddern männlicher Küken in der Produktion von Eiern, soll demnächst unterbunden werden. Zum Schutz der Aale bei der Passage von Wasserkraftanlagen ist trotz jahrelangen Appellen der Angler so gut wie nichts passiert. Da fragen wir uns, ob Fischartenschutz in Deutschland ein Tierschutz zweiter Klasse ist?“, so Geschäftsführer Alexander Seggelke vom DAFV.
Auch beim Thema Kormoran-Management hat die EU-Kommission es bisher nicht geschafft, wirksame Schritte einzuleiten. Die ausufernde Population führt nachweislich zu großen fischereilichen Schäden. Auch Aale sind eine begehrte Beute des Kormorans.
Zukunft der Aal-Managementpläne auf dem Prüfstand
Der DAFV hat seine Position bereits vor einem halben Jahr, im Rahmen einer Befragung der EU-Kommission zum Aal-Management, zum Ausdruck gebracht. Nun erfolgte eine zweite Befragung zum gleichen Thema. Man könnte vermuten, dass die EU-Kommission die Erfolgsaussichten und Konzepte der Aalmanagementpläne in Frage stellt. Die wissenschaftliche Begleitung der bisherigen Maßnahmen, einschließlich Besatz, zeigt, dass die verabschiedeten Maßnahmenpakete als zielführend anzusehen sind. Ein grundsätzliches Fangverbot wäre deshalb ein Schritt in die falsche Richtung. Auf diese Weise könnten die Besatzmaßnahmen gefährdet werden, die eine tragende Säule der Managementpläne zum Wiederaufbau der Bestände sind.
Dieser Artikel wurde von www.dafv.de bereitgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand