2014-09-22 Ausnahmegenehmigung
Zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ems hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Antrag des Landesfischereiverbandes Weser-Ems (LFV) die vorläufig bis zum 30.11.2020 befristete widerrufliche Genehmigung zum Fang von Welsen erteilt, die das gesetzliche Mindestmaß (50 cm gem. § 3 Binnenfischereiordnung) noch nicht erreicht haben. Diese Ausnahmegenehmigung wird unter…