2019-08-29 Angler wehren sich – Petitionsziel erreicht!

Foto: DAFV, Johannes Arlt

Über 10.000 neue Unterstützer an nur einem Tag! Nach dem erneuten Aufruf an alle Angler 10.000 fehlende Unterschriften in den letzten 10 Tagen noch zu sammeln, ging die Zahl der Unterstützer durch die Decke. Gestern um 20.45 Uhr war es dann soweit: 50.000 Unterstützende!

Die Aktivisten von der Tierrechtsorganisation PETA haben jüngst auf perfide Weise zur Überwachung von Anglern aufgerufen. „In einer in das Internet gestellten Handlungsanweisung fordert die Organisation unbeteiligte Dritte auf, Angler zu stören bzw. anzugreifen, Steine zu werfen, die gefangenen Fische der Angler „zu retten“ oder aber die Angler mindestens zu filmen. Findet sich überhaupt nichts Angreifbares, so soll man laut PETA die angetroffenen Angler mit falschen Vermutungen am besten einfach mal so bei der Polizei anzeigen.“ so die Justiziarin des DAFV. Dass solche Organisationen in Deutschland in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen, ist kaum einzusehen. Das finden auch über 50.000 Unterstützer der Petition: „Gemeinnützigkeit von PETA abschaffen“.

An diesem Beispiel kann man sehen was Anglerinnen und Angler in Deutschland erreichen können, wenn sie sich gemeinsam für ihre Interessen einsetzen. Für die Unterstützung der Petition haben die Fachpresse, Angelprofis, Influencer, politische Vertreter, Verbände und Vereine und natürlich die Anglerinnen und Angler gemeinsam aufgerufen. Es ist das gleiche Mittel, welches Natur- und Tierschutzverbände seit Jahren mit Erfolg anwenden und damit konsequent ihre Interessen durchsetzen.

Wie geht es jetzt weiter?

Sobald die Zeichnungsfrist beendet ist und die Petition offiziell als erfolgreich anerkannt wird, wird sie dem Deutschen Bundestag und dem Finanzamt Stuttgart übergeben. Der DAFV wird versuchen in Absprache mit dem Petitionsleiter Thomas Karches eine öffentlichkeitswirksame Übergabe der Unterschriften zu organisieren.

Darüber hinaus steht der DAFV in engem Kontakt mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP). Hocker hat bereits im Juni 2018 im Bundestag einen Antrag mit dem Titel „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ (19/2580) eingebracht.

Die Liberalen fordern die Bundesregierung in dem Antrag auf, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen zu lassen, wenn deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen.

Petition verleiht Bundestagsantrag Nachdruck

Hocker zeigte sich heute Morgen von dem Ausgang der Petition beeindruckt: “Dass diese Petition bereits lange vor Ablauf ihrer Frist die erforderliche Unterstützung erhalten hat, ist ein gutes Zeichen dafür, dass die Debatte über die Gemeinnützigkeit von Tierrechtsorganisationen nicht alleine im Deutschen Bundestag, sondern auch gesellschaftlich breit geführt wird. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD sind jetzt gefordert, entweder unserem Antrag zuzustimmen oder ein eigenes Papier vorzulegen, wie und nach welchen Kriterien die Vergabe von Gemeinnützigkeit künftig erfolgen soll. Weiterhin zu tolerieren, dass auch Organisationen, die zum Gesetzesbruch aufrufen, in den Genuss von Gemeinnützigkeit kommen, kann jedenfalls keine Option sein.”,Die Zeichnungsfrist ist noch nicht beendet. Wer noch nicht unterzeichnet hat, kann das bis zum 9. September unter https://www.openpetition.de/petition/online/gemeinnuetzigkeit-von-peta-abschaffen noch nachholen.

Dieser Artikel wurde von www.dafv.de bereitgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

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